Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Mai 2021

§ 1 Geltungsbereich und Leistungsangebot

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Durchführung von SARS-CoV-2-Schnelltests und PCR-Tests zwischen dem Kunden und dem Betreiber des Testzentrums, der  First Medilab GmbH, Wellseedamm 16b, 24145 Kiel.

(2) Wir bieten die Durchführung von Antigen-Schnelltests und PCR-Tests zur Ermittlung einer Infektion mit SARS-CoV-2 an. Zur Durchführung von Antigen-Schnelltests nutzen wir CE-zertifizierte Tests, die auf der Liste der Antigen-Tests zum direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet sind. Die Auswertung von PCR-Tests erfolgt in Zusammenarbeit mit einem externen Labor.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Der Kunde kann für die Durchführung des gewünschten Testverfahrens zwischen verschiedenen im Buchungssystem als frei verfügbar gekennzeichneten Terminen wählen und einen Termin buchen. Die freien Termine stellen kein verbindliches Angebot dar. Der Kunde gibt ein Vertragsangebot ab, indem er den von ihm ausgewählten Termin in den virtuellen Warenkorb legt, den elektronischen Buchungsprozess durchläuft und den Button „Jetzt buchen” anklickt. Das Vertragsangebot kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde die Datenschutzerklärung, den Hinweis zum Widerrufsrecht sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert hat.

(2) Vor der Abgabe des Vertragsangebots kann der Kunde mögliche Eingabefehler durch aufmerksames Lesen der auf dem Bildschirm dargestellten Informationen erkennen. Der Kunde kann seine Eingaben im Rahmen des Bestellprozesses so lange über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren, bis er den Bestellvorgang durch Anklicken des Buttons „Jetzt buchen” abgeschlossen hat.

(3) Der Vertrag über die Durchführung eines Corona-Tests kommt zustande, wenn der Kunde per E-Mail eine Buchungsbestätigung von uns erhält. Mit Zugang der Buchungsbestätigung ist der von dem Kunden ausgewählte Termin für ihn reserviert.

(4) Der Vertragstext (bestehend aus Buchungsbestätigung, Informationen zum Widerruf und AGB) wird dem Kunden in der Buchungsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. per E-Mail) übermittelt. Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.

(5) Personen unter 18 Jahren benötigen für die Durchführung eines Corona-Tests die Einwilligungserklärung einer für sie sorgeberechtigten Person. Diese ist ausgefüllt und von der sorgeberechtigten Person unterschrieben zum Termin mitzubringen. Die Einwilligungserklärung ist abrufbar unter https://pcr-test-direkt.de/einwilligungserklarung.pdf

§ 3  Leistungshindernis und Stornierung

(1) Können wir einen gebuchten Termin aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben (z.B. Krankheit oder Höhere Gewalt) ausnahmsweise nicht durchführen, behalten wir uns das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. Wir informieren den Kunden hierüber unverzüglich telefonisch oder per Mail. Für etwaige Schäden, die im Zusammenhang mit einer Terminabsage stehen, haften wir nicht. Im Übrigen gilt § 6.

(2) In Ergänzung zum gesetzlichen Widerrufsrecht (s. § 8) kann der Kunde seinen gebuchten Termin jederzeit kostenfrei stornieren.

§ 4 Preise und Zahlungsmodalitäten

(1) Die Preise inkl. MwSt. für unsere Leistungen finden sich im jeweils aktuellen Preisverzeichnis bzw. bei den Preisangaben auf unserer Website.

(2) Der Kunde zahlt per EC-Karte.

§ 5 Kostenloser Bürgertest

Sofern und soweit Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort in Deutschland gem. der einschlägigen (Landes-)Verordnung einen Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest haben, hat der Kunde zur Wahrnehmung dieser Möglichkeit vor Durchführung des Tests ein gültiges Ausweisdokument vorzulegen. Sollte die Zahlung des Bürgertests durch die öffentliche Hand ohne unser Verschulden nach Durchführung des Tests abgelehnt werden, hat der Kunde die Kosten des Tests (entsprechend dem Preis für Antigen-Schnelltests im Zeitpunkt des Tests wie auf unserer Webseite angegeben) selbst zu tragen; wir senden dem Kunden in diesem Fall eine entsprechende Zahlungsaufforderung. Rechtsgrundlage für die Erstattungsentscheidung ist die Coronavirus-Testverordnung in der zum Zeitpunkt der Entscheidung gültigen Fassung. Es besteht kein Anspruch darauf, dass wir gegen eine ablehnende Erstattungsentscheidung seitens der zuständigen Stelle vorgehen; es bleibt dem Kunden jedoch unbenommen, sich in diesem Fall selbst direkt an die zuständige Stelle zu wenden.

§ 6 Haftung und wichtige Hinweise

(1) Wir haften nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Ein positives oder negatives Schnelltestergebnis kann falsch-positiv oder falsch-negativ sein. Das bedeutet: Trotz eines negativen Schnelltestergebnisses bei uns können Sie trotzdem mit SARS-CoV-2 infiziert sein, und umgekehrt bedeutet ein positives Schnelltestergebnis nicht, dass Sie tatsächlich eine akute Infektion mit SARS-CoV-2 aufweisen. Ein positives Ergebnis des Antigen-Schnelltests muss durch einen PCR-Test labormedizinisch bestätigt werden.

(4) Sofern Sie das Ergebnis unseres Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests für Reisen oder zur Vermeidung einer Quarantäne sowie sonst zu Nachweiszwecken verwenden möchten, beachten Sie bitte, dass es nicht gesichert ist, dass das Testergebnis anerkannt wird. Wenden Sie sich bitte im Zweifel an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt oder an eine andere ärztliche Einrichtung und lassen Sie sich dort beraten und testen. Darüber hinaus kann es in sehr seltenen Fällen vorkommen, dass eine Probe seitens des Labors nicht ausgewertet werden kann (sog. inhibierte Probe, Abbruch des Laufs, o.Ä.). Kann eine Probe nicht ausgewertet werden, bieten wir Ihnen zeitnah die Wiederholung des Tests ohne zusätzliche Kosten an. Wir haften nicht für etwaige Schäden, die durch eine Verzögerung gem. Satz 3 verursacht werden.

(5) Sofern Sie das Ergebnis unseres Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests für Reisen oder zur Vermeidung einer Quarantäne oder sonst zu Nachweiszwecken verwenden möchten, weisen wir außerdem ausdrücklich darauf hin, dass es in seltenen Fällen zu Verzögerungen bei der Testauswertung- und /oder Ergebnisübermittlung kommen kann. Dies hängt beispielsweise mit der schwankenden Auslastung der Labore zusammen, die nicht sicher vorhergesagt werden kann. Insbesondere die Auswertung Ihres PCR-Tests kann daher in Einzelfällen länger als 24 Stunden in Anspruch nehmen. In Einzelfällen kann außerdem eine erneute Analyse notwendig sein. Bitte bedenken Sie dies unbedingt bei Ihrer Reisevorbereitung. Wir haften nicht für etwaige Schäden, die durch eine Verzögerung gem. Satz 1 verursacht werden.

(6) In seltenen Fällen kann es zu technisch bedingten Übermittlungsfehlern der Testergebnisse per E-Mail kommen, ohne dass uns oder das Labor diesbezüglich ein Verschulden trifft. In diesem Fall übernehmen wir keine Haftung für hierdurch verursachte Schäden.

§ 7 Datenschutz

Die Nutzung unseres Angebots unterliegt unserer Datenschutzerklärung, die von jeder Unterseite des Internetangebots www.testzentrum-kiel.de (Link jeweils ganz unten auf der Seite) oder direkt unter https://pcr-test-direkt.de/datenschutz abgerufen werden kann.

§ 8 Widerrufsbelehrung

(1) Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das wir nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informieren. In Absatz (2) findet sich ein Muster-Widerrufsformular. Absatz (3) enthält Hinweise zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Belurra GmbH, Wellseedamm 16b, 24145 Kiel, E-Mail: info@pcr-test-direkt.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

(2) Über das Muster-Widerrufsformular informieren wir Sie nach der gesetzlichen Regelung wie folgt:

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

—  An die Belurra GmbH, Wellseedamm 16b, 24145 Kiel, E-Mail: info@pcr-test-direkt.de

—  Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/
die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

—  Bestellt am (*)/erhalten am (*)

—  Name des/der Verbraucher(s)

—  Anschrift des/der Verbraucher(s)

—  Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

—  Datum

(*) Unzutreffendes streichen

(3) Das Widerrufsrecht erlischt, wenn wir unsere Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem der Kunde dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.

§ 9 Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-Verordnung

Die EU-Kommission bietet die Möglichkeit zur Online-Streitbeilegung auf einer von ihr betriebenen Online-Plattform. Diese Plattform ist über diesen externen Link zu erreichen. Wir sind nicht bereit oder   verpflichtet,   an    Streitbeilegungsverfahren    vor   einer   Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das gleiche gilt, wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten sollten. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine rechtlich wirksame Regelung vereinbart werden, welche die Vertragspartner nach der Zielsetzung des Vertrages und nach dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Kenntnis der Regelungslücke vereinbart hätten.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unabhängig von der vorstehenden Regelung zur Rechtswahl können sich Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland stets auch auf das Recht des Staates berufen, in dem sie ihren Wohnsitz haben.

Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen der Belurra GmbH und dem Kunden der Sitz der Belurra GmbH in Kiel.

Diese Länder verlangen einen PCR-Test bei Einreise

In diesen Ländern gilt 1G oder 2G plus mit einem PCR-Test

  • Österreich: PCR-Test nicht älter als 72 Stunden für Geimpfte und Genesene ohne Booster

  • Antigua und Barbuda: 1G für Erwachsene ab 18, PCR-Test für alle Personen ab sechs Jahren nötig, der nicht älter als vier Tage ist

  • Argentinien: Maximal 72 Stunden alter negativer PCR Test 

  • Aserbaidschan: Impfung oder Genesenennachweis für alle Personen ab 18 Jahren und negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist

  • Ecuador: Impfnachweis ab 16 Jahren und PCR-Test für alle Reisende ab zwei Jahre, der nicht älter als 72 Stunden ist

  • Grenada: 1G für Einreisende ab 13 Jahren und maximal drei Tage alter PCR-Test bei Einreise nötig

  • Grönland: 2G für Personen ab zwölf Jahren und PCR-Test für alle Reisenden ab zwei Jahren, der maximal 48 Stunden vor der Abreise durchgeführt wurde

  • Kanada: Nur vollständig Geimpfte dürfen mit einem negativen PCR-Test einreisen, der nicht älter als 72 Stunden ist

  • Kenia: Ab 18 Jahren ist ein Impfnachweis erforderlich, alle Reisende ab fünf Jahren benötigen einen 72 Stunden alten PCR-Test

  • Kolumbien: Es gilt 1G. Wessen Impfung weniger als 14 Tage zurückliegt, der muss zusätzlich einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Auch Kreuzfahrtschiff-Reisende benötigen einen PCR-Test

  • Kuba: Alle Geimpften ab zwölf Jahren müssen einen 72 Stunden alten PCR-Test vorlegen.

  • Oman: Quarantänefreie Einreise für Geimpfte mit 72 Stunden altem PCR-Test 

  • Pakistan: Alle Reisende benötigen einen 72 Stunden alten PCR-Test und ab 17 Jahren einen Impfnachweis

  • Saudi-Arabien: Geimpfte mit einem 72 Stunden alten PCR-Test dürfen reisen, Kinder unter acht Jahren sind von der Testpflicht befreit

  • St. Kitts und Nevis: Reisende müssen ab 18 Jahren eine Impfung vorweisen. Zudem wird von allen Einreisenden ein 72 Stunden alter PCR-Test verlangt

  • Uruguay: Geimpfte, Genesene und Minderjähre über sechs Jahren müssen einen negativen PCR-Test vorlegen, der zum Zeitpunkt der Abreise nicht älter als 72 Stunden sein darf.

In diesen Ländern gilt 3G mit einem PCR-Test

  • Botswana: Maximal 72 Stunden alter negativer PCR-Test

  • Elfenbeinküste: Einreise nur mit maximal 48 Stunden altem negativen PCR-Corona-Test, ein weiterer PCR-Test folgt nach der Ankunft am Flughafen.

  • Benin: Reisende müssen bei der Ankunft in Benin ein höchstens 48 Stunden altes negatives PCR-Testergebnis nachweisen.

  • Burkina Faso: Einreise und Ausreise mit je maximal fünf Tage altem negativen PCR-Corona-Test.

  • Eswatini: Einreise und Ausreise nur mit maximal 72 Stunden altem negativen PCR-Corona-Test möglich

  • Gambia: Einreise mit bei Ankunft maximal 72 Stunden altem negativen PCR-Test möglich

  • Guinea-Bissau: Maximal 72 Stunden alter negativer PCR-Test zur Einreise notwendig, auch für Geimpfte und Genesene

  • Komoren: Maximal 72 Stunden alter negativer PCR-Test ist bei Einreise vorzuzeigen

  • Mosambik: Einreise nur mit maximal 72 Stunden altem negativen PCR-Test möglich, ansonsten gilt eine Quarantänepflicht

  • Mali: Einreise nur mit maximal 72 Stunden altem negativen PCR-Corona-Test

  • Namibia: Vorlage eines maximal 72 Stunden (ab Abstrich) alten negativen Corona-PCR-Tests, auch von Geimpften. Ausgenommen sind Kinder unter fünf Jahren

  • Sambia: Einreise nur mit maximal 72 Stunden altem negativen PCR-Corona-Test möglich, ausgenommen sind nur Kinder unter fünf Jahren

  • São Tomé und Príncipe: Einreise nur mit maximal 72 Stunden altem negativen PCR-Corona-Test möglich.

  • Seychellen: Einreise mit maximal 72 Stunden altem PCR-test möglich. Ausnahme für Genesene (bis 12 Wochen vor Abreise), dann ist 72 Stunden alter Antigentest möglich.

  • Sudan: Einreise nur mit maximal 72 Stunden altem negativen PCR-Test möglich

  • Uganda: Maximal 72 Stunden alter negativer PCR-Corona-Test ist vorzulegen. Ein zusätzlicher PCR-Test am Flughafen Entebbe ist Pflicht

  • Tansania: Einreise nur mit maximal 96 Stunden altem negativen PCR-Corona-Test möglich.

  • Aruba: Einreise nur mit maximal 72 Stunden altem negativen PCR-Corona-Test möglich

  • Bahamas: Für alle Reisenden ab zwei Jahren ist ein negativer PCR-Test verpflichtend, der bei Reiseantritt nicht älter als 72 Stunden sein darf

  • Bonaire: Vollständig Geimpfte dürfen mit einem Antigentest (24 Stunden alt) einreisen, Ungeimpfte benötigen einen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist

  • Haiti: Ein maximal 72 Stunden alter negativer Corona-PCR-Test ist bei der Einreise vorzuweisen

  • Sint Maarten: Negativer PCR-Test, der maximal 72 Stunden alt ist, ist bei der Einreise Pflicht

  • St. Lucia: Negativer PCR-Test (maximal drei Tage alt) ist Pflicht

  • Sri Lanka: Maximal 72 Stunden alter negativer PCR-Corona-Test bei Einreise notwendig. Genesene dürfen mit Antigentest einreisen, der 48 Stunden alt ist

  • Malediven: Maximal 96 Stunden alter negativer PCR-Test ist notwendig

  • Vereinigte Arabische Emirate: Quarantänefreie Einreise in Dubai gegen Vorlage eines maximal 72 Stunden alten PCR-Tests möglich

  • Georgien: Reisende müssen einen maximal 72 Stunden alten negativen PCR-Test vorlegen

  • Nicaragua: Einreise mit maximal 72 Stunden altem negativen PCR-Test gestattet                           

Quelle reisereporter.de  04.04.2022 – Ohne Gewähr auf Richtigkeit!

Sehr geehrte Damen und Herren,
bei uns werden die „PCR-Tests” wieder wie gewohnt angeboten.

Vielen Dank für Ihre Geduld!